Stand: Mai 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Joshua Reisner (nachfolgend „Anbieter") und den Nutzern der SaaS-Plattform OfferBlitz (nachfolgend „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
OfferBlitz ist eine webbasierte Software-as-a-Service Lösung zur Erstellung und Verwaltung von Angeboten für Handwerksbetriebe. Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform über das Internet zur Verfügung.
Der Vertrag kommt durch die Registrierung und die Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements zustande. Die Nutzung der kostenlosen Testversion begründet noch keinen kostenpflichtigen Vertrag.
Die aktuellen Preise sind auf der Website einsehbar. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG, weshalb keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen wird. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus über Stripe. Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, den Zugang zu sperren.
Das Abonnement läuft monatlich und kann jederzeit zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt über die Kontoeinstellungen oder per E-Mail an kontakt.offerblitz@gmail.com.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung ist separat unter /widerruf abrufbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und der DSGVO.
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Diese AGB wurden mit Sorgfalt erstellt, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung — insbesondere § 8 sollte vor breiter geschäftlicher Nutzung anwaltlich geprüft werden. Auch fehlen aktuell Regelungen zu Verfügbarkeit (SLA) und Datenexport nach Vertragsende.